Archiv für September, 2007
Meinung
Hans Fehr’s Meinung darf nicht einfach so stehen gelassen werden. Er verbreitet mit seiner „Meinung”, die er durchaus haben darf, Falschinformationen, welche korrigiert werden müssen. Als Nationalrat, auch wenn man im Wahlkampf steht, trägt man doch Verantwortung für das man sagt, auch wenn es nur eine „Meinung” ist.
Dass ein grosser Teil in der Schweiz im Luxus lebt, wird einem dann bewusst, wenn man auch andere Länder kennt. Jahr für Jahr steigt die bewohnte Fläche pro Kopf, die Neuwagenrate (und dann nicht etwa Günstigste) ist eine der höchsten weltweit, etc. die Liste liesse sich beliebig verlängern. Das weiss auch Fehr.
Und er müsste auch wissen, dass rund 13% der SchweizerInnen in Armut leben. Diese Armut bleibt in aller Regel in der Familie hängen, weil ihre Kinder einen schlechteren Zugang zu Bildung, Beruf und Gesundheit haben. Will das Parlament etwas gegen diese Abwärtsspirale machen, stehen Fehr’s Kumpel an vorderster Front und ziehen über Sozialschmarotzer und Missbraucher her. Siehe letzte IV-Debatte, siehe Steuerabbauprogramme, welche die Solidarität noch stärker unter Druck setzen und dafür in Gebühren überführt werden, welche den „Büezern” wirklich weh tun.
Auch die Aussenpolitische Lektion ist schlicht falsch, aber halt populär. Die Schweiz macht eine gute Entwicklungszusammenarbeit und wird dafür im In- und Ausland von allen geschätzt. Die Schweiz unterstützt hauptsächlich (zu über 65%) Projekte, welche vor Ort mit den Betroffenen ausgehandelt wird. Dies nicht oft zur Freude der Potentaten. Lediglich in den internationalen Kooperationen besteht die Gefahr, dass ein kleiner Teil des Geldes in falsche Hände gerät. Peinlich ist hingegen, dass sie für die Entwicklungszusammenarbeit nur 0,38% statt wie international vereinbart 0,7 des BSP zur Verfügung stellt.
Und zuletzt noch ein Wort zu den so heiss geliebten Schulden der Schweiz. Buchhalterisch stimmen diese Kreditoren, denen gegenüber stehen aber auch getätigte Investitionen, welche wir Schweizer BürgerInnen zu gute habe. Seien dies Eisenbahnanlagen, Strassenbauten, und Gebäude, seien dies Ausgleichlasten zwischen den eidg. Ebenen. Dem gegenüber stehen über 600 Mia BVG-Gelder, welche zumeist in verschieden Liegenschaften investiert sind und dereinst den Pensionären zur Verfügung stehen werden. Die Schweiz steht also weit vom Abgrund weg. Der Schweiz geht es sehr gut, dem meisten Menschen hier geht es gut und eine doch beträchtliche Gruppe ist vom Wohlstand ausgegrenzt und kriegt regelmässig von Fehrs Kumpeln aufs Dach.
Geri Müller, Grüner Nationalrat, Baden
Was bedeutet der GPK-Bericht für Blocher?
Bundesrat Blocher hat drei schwere Fehler gemacht, die für ihn Folgen haben müssen:
- Zum einen hat er das gegenseitig gestörte Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Bundesanwalt gegenüber der Subkommission runtergespielt und erst dann thematisiert, als die Subkommission ihn dazu aufgefordert hatte. Ausserdem hat er sein Kollegium, was die eigentliche Wahlbehörde- und eines von vier Aufsichtsgremien ist, nur teilweise orientiert.
- Zum zweiten hat er sich angemasst, dem Bundesanwalt im Bereich der Medieninformation über laufende Ermittlungsverfahren unerlaubte Weisungen zu erteilen. Mit der personalrechtlichen Sanktionierung der Nichtbeachtung dieser Weisungen hat er in die Unabhängigkeit des Bundesanwaltes und der Judikative eingegriffen.
- Der Vorsteher EJPD hat das Arbeitsverhältnis mit dem Bundesanwalt durch eine Vereinbarung aufgelöst. Kündigungsgründe nach dem Bundespersonalgesetz (BPG) lagen keine vor. Die dem Bundesanwalt ausbezahlte Abgangsentschädigung erfolgte ohne entsprechende gesetzliche Grundlage. Dieses Vorgehen ist in Anbetracht der unabhängigen Stellung und Funktion des Bundesanwaltes in rechtsstaatlicher Hinsicht unerlaubt. Damit hat er mit seinem Vorgehen gegen den Bundesrat, der als Wahlbehörde allein für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Bundesanwalt zuständig ist, umgangen und damit seine Kompetenzen unrechtlich überschritten.
Diese drei Handlungen sind inakzeptabel und unterstreichen seine Haltung gegenüber den Schweizer Institutionen. Er handelt nicht als Teil des Bundesrates und entscheidet ohne dazu das Recht zu haben alleinmächtig. Die nach den Sommerferien aufgetauchten Flip-Charts und die Telefonliste, welche die deutsche Polizei bei Holenweger sichergestellt hat, werden nun von der gleichen Subkommission untersucht, ob sie relevant sind. Es ist bemerkenswert, dass sich die SVP nun diese in der Öffentlichkeit präsentiert und gleich dazu sagt, sie seien irrelevante Notizen von Holenweger. Diese Akten ändern nichts an den obigen Tatsachen, auch wenn sie bedeutungslos wären. Denn obige Fakten hätten bei Frau Kopp längst gereicht, um nach Rücktritt zu schreien, im Ausland wären sie das Aus für einen Justizminister.
Geri Müller, Mitglied der Subkommission der GPK, Nationalrat Baden
Angriff auf die Judikative
Die Schweiz hat einen Justizskandal erster Güte und die Schlagzeilen lassen verlauten, dass die SVP als Gewinnerin aus dem Debakel hervorgehen wird! Ja, sind wir denn noch bei Trost? Ein Justizminister (Regierung) verbietet einem Bundesanwalt („unabhängige“ Gerichtsbarkeit) einen Medienauftritt im Fall Achraf, weil er für ihn unangenehm werden könnte. Der gleiche Justizminister, der für den Bundesanwalt administrativ verantwortlich ist (Lohn, Arbeitsplatz etc.) einigt sich mit ihm über einen Rücktritt im „gegenseitigen Einverständnis“. Eine überdimensionierte Abgangsentschädigung von 2 ½ Jahren Bruttomonatslöhne plus Spesen wurde ihm als Entschädigung übermittelt. Der Gesamtbundesrat, der für die Anstellung verantwortlich wäre, wusste davon nichts. Diese zwei Fakten, welche nicht bestritten werden können, weil sie aktenkundig sind, dürfen vom Parlament und dem Volk nicht hingenommen werden. Der Justizminister hintergeht die in jedem Rechtsstaat zwingenden Unabhängigkeiten zwischen Regierung und Gerichtsbarkeit.
In jedem anderen Land hätte dies schwerwiegende Konsequenzen. Die Schlagzeilen in anderen Ländern würden den Justizskandal anprangern. Nicht so in der Schweiz. Am Tag 2 der Veröffentlichung dieser Tatsachen lesen die Bürger, dass der „Geheimplan“ von Holenweger der SVP bei den Wahlen eher nützen werde! Der „Plan“, notabene, der im GPK-Bericht nicht mal erwähnt wird, geschweige denn einen Einfluss auf die oben erwähnten Tatsachen hat. Die GPK konnte diesen noch nicht prüfen. Sollte er jedoch wirklich echt sein und gar von ganz oben ausgeheckt worden sein, würde es den Bericht nicht beeinflussen. Er würde jedoch einen zusätzlichen Vorwurf generieren: bewusste „Irreführung der Öffentlichkeit“.
Zurück zu der Frage, wer bei den Wahlen den profitieren werde. Diese Fragestellung, welcher sich Politologen jedwelcher Couleur gestern annahmen, zeigt auf, wie degeneriert mittlerer Weile unsere Politkultur ist. Die Schweiz hat einen Justizskandal, welcher für den Justizminister Folgen haben muss. Und die Politologen wägen ab, bei welcher Partei die Prozente sich nun verschieben. Sie hätten gescheiter aufgeklärt, was ein Übergriff der Gewalten für das Vertrauen in die Justiz bedeutet.
Die Verfehlungen des Justizministers und die zynischen Auftritte an der gestrigen Medienkonferenz seiner engsten Vertrauten auszunützen, um die gesamte SVP dafür verantwortlich machen, ist unfair. Es gibt einige Parteimitglieder, die echt überrascht sind, über das Vorgehen des Justizministers und sie distanzieren sich davon. Dass die Propagandaabteilung der SVP versucht vom GPK-Bericht abzulenken und den heiklen „Geheimplan“ in den Vordergrund stellen ist eigentlich mehr als durchsichtig.
Daraus eine SVP-Affäre machen zu wollen ist unprofessionell. Die Regisseure verhalten sich genau gleich wie ihr Übervater: Sie handeln alleine und ohne Rücksprache mit anderen. Die allgemeine Reduktion vieler Sachfragen (Jugendgewalt, Ausländerprobleme) auf die Bundesratswahlen zeigt weiter auf, wie sich die Politkultur hier entwickelt. Statt sich den Sachfragen zu stellen, beschränkt man sich auf die Frage, wer Blocher wählt. Warum machen so viele dieses Spiel mit?
